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LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2015 - L 8 SO 301/15 B ER RG |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.12.2015 - L 8 SO 301/15 B ER RG (https://dejure.org/2015,103295)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - L 8 SO 301/15 B ER RG (https://dejure.org/2015,103295)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
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- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2015 - L 8 SO 256/15
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2015 - L 8 SO 301/15
Die Anhörungsrüge des Beigeladenen gegen den Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2015 (- L 8 SO 256/15 B ER -) wird als unzulässig verworfen.Das beigeladene Jobcenter wendet sich mit seiner am 20. Oktober 2015 eingegangenen Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 9. Oktober 2015, mit dem der Senat im Verfahren L 8 SO 256/15 B ER den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Bremen vom 25. August 2015 aufgehoben und den Beigeladenen im Wege der einstweiligen Anordnung zur Gewährung vorläufiger existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II verpflichtet hat.
- BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2015 - L 8 SO 301/15
Die streitentscheidende Frage der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen eines noch nicht geborenen Kindes (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris Rn. 35) ist nicht erst mit Vorlage der Unterlagen des Jugendamtes Bremen vom 2. Oktober 2015 (Vaterschaftsanerkennungsurkunde vor Geburt des Kindes mit Zustimmung der Mutter, Zustimmung der gesetzlichen Vertreter der Mutter und des Vaters) oder der eidesstattlichen Versicherung der Antragstellerin zu 1 vom 5. Oktober 2015 Gegenstand des Rechtsstreits gewesen, sondern bereits seit Antragstellung in erster Instanz (vgl. die am 17. August 2015 beim SG eingegangene Antragsschrift).